Angelerlaubnis für Nicht-Mitglieder
Wir sind ein Verein, der sich der Förderung des Angelsports und dem Schutz unserer Gewässer widmet.
Wir bieten nicht nur unseren Mitgliedern, sondern auch Gastanglern die Möglichkeit, in unseren Gewässern zu angeln.
Um als Gastangler bei uns angeln zu können, benötigen Sie einen Gast Angelerlaubnisschein.
Sie können zwischen Tages - und Jahreskarten wählen.
Einen Gast Angelerlaubnisschein erhalten Sie gegen eine Gebühr nach vorheriger Terminabsprache in unserem Vereinsheim.

Verfügbare Gastkarten
Tageskarte
20,00 €
Angelzeiten von 07:00 Uhr - 21:00 Uhr Nacht Angelverbot!
Jahreskarte
Angelzeiten von 07:00 Uhr - 21:00 Uhr Nacht Angelverbot!
Tageskarte für Minderjährige
150,00 €
7,50 €
Angelzeiten von 07:00 Uhr - 21:00 Uhr
ERWERB DER GASTKARTE



Für den Erwerb einer Gastkarte ist eine gültiger Fischereierlaubnisschein erforderlich.
Außerdem benötigen wir Ihren Namen, Ihre Anschrift, Ihr Geburtsdatum sowie Ihre Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse).
Ohne gültigen Fischereierlaubnisschein ist das Angeln untersagt.
Wir sind stolz darauf, unsere Gewässer und deren Fischbestände zu schützen.
Bitte helfen Sie uns dabei, indem Sie unsere Regeln und Vorschriften einhalten.
Auch möchten wir Sie bitten, unsere Gewässer sauber zu halten und keine Abfälle zurückzulassen.
MITGLIED WERDEN
Aufnahmeantrag ausgefüllt an:
fischerverein.hassloch@gmail.com
oder postalisch an:
1. Fischerverein "komm beiß an" Haßloch e.V.
Annexen 29
67454 Haßloch
Gebührenordnung

Gewässerordnung
1.Der Erlaubnisschein ist erst nach Unterschrift des Inhabers gültig.
2.Die gesetzlichen Bestimmungen des Fischereischeins und des Landes Rheinland-Pfalz sind zu beachten und einzuhalten.
3.Vor dem Beginn eines jeden Fischen hat sich der Erlaubnisscheininhaber am Aushang im Sichtkasten des Vereinsheimes zu erkundigen, ob Vereinsinterne Regelungen oder Maßnahmen bezüglich der Fischerei an den Gewässern zu beachten sind.
4.Während der ausgewiesenen Arbeitsdienste ist das Angeln Verboten.
5.Der Erlaubnisscheininhaber darf nur an den vom Verein ausgewiesenen Gewässern Weiher 1 und 2 mit zwei handangeln (nur mit Einfachhaken) fischen.
6.Bei der Fischerei mit totem Köderfisch und Kunstködern ist der Mehrfachhaken Erlaubt. Das Fischen mit lebendem Köderfisch ist verboten.
7.Es darf nur vom Uferstreifen aus Gefischt werden. Ein Anrecht auf einen bestimmten Angelplatz kann nicht geltend gemacht werden.
8.Der Angelplatz ist so zu wählen, dass er dem ausgelegten Köder am nächsten ist. Veränderungen an Ufer- und Böschungsstreifen dürfen nicht vorgenommen werden.
9.Ausgewiesene Schongebiete dürfen nicht befischt werden. Jeder Fischer muss einen Unterfangkescher griffbereit haben. Zum Hältern von Fischen dürfen Setzkescher nur verwendet werden, wenn sie eine minimale Länge von 3,5 m und die Ringe einen Durchmesser von 50 cm aufweisen und sie aus Textilien hergestellt sind. Alle gehälterten Fische müssen fachgerecht getötet und mitgenommen werden. Die Menge und Art ist sofort am Angelplatz in die Fangliste einzutragen.
10.Fische dürfen nur mit nassen Händen angefasst werden. Beim Verlassen des Angelplatzes von mehr als 30 m ist die Angel aus dem Gewässer zu nehmen.1
11.Die Fangliste ist bei der nächsten Kartenausgabe mitzubringen und vorzulegen.
12.Bei nichteinhalten der Gewässerordnung kann der Erlaubnisschein entzogen und Angelsperren verhängt werden. Verstöße werden im Vorstand und Beirat behandelt.
13.Die Benutzung von Booten (auch ferngesteuert), wie das Selbstschwimmen ist generell verboten. Futter und markierungsbojen sind während des Fischens erlaubt.
14.Der Angelplatz ist stets in sauberem Zustand zu verlassen, dabei spielt es keine Rolle ob die Verschmutzung bereits vorher bestand und wer sie verursacht hat.
15.Futterreste dürfen nicht in den Weiher gekippt werden, sondern sind im Hausmüll zu entsorgen. Dass mäßige Anfüttern ist erlaubt.
16.Am Weiher 2 darf am Nord- und Westufer geangelt werden. An den anderen Ufern herrscht Angelverbot. Am Weiher 2 ist das Zelten und Lagern verboten!
17.Die Verwendung von Fahrzeugen und Geräten, die im Erlaubnisschein nicht aufgeführt sind wird gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 10 des Landesfischereigesetzes vom 9. Dezember 1974 (GVB. S. 601, BS 793-1) in der jeweils geltenden Fassung als Ordnungswidrigkeit geahndet.
18.Der Berechtigte behält sich vor, den Erlaubnisschein im Falle der Zuwiderhandlung gegen dessen Bestimmungen zurückzufordern.
19.Südseite Weiher 2 ist von 15.08.- 01.03. nur für Mitglieder offen (3 Plätze).
20.Nichtaufgeführtes ist im Zweifelsfall zu Unterlassen.
21.Es ist verboten, ohne ausdrückliche Genehmigung des Vorstandes Bilder oder Videoaufnahmen von Fängen in dem vereinseigenen Gewässer im Internet, in sozialen Netzwerken oder Printmedien zu veröffentlichen.
22.Das Angeln an den aufgeführten Gewässern geschieht auf eigenes Risiko.
Zusatz Bestimmungen für Angler mit Jugendfischereischein (Gelb)
J1.Der Erlaubnisscheininhaber darf nur Fischen, wenn ein Vereinsmitgliedmit gültigen blauen Fischereischein die Aufsicht übernimmt.
J2.Der Erlaubnisscheininhaber darf nur an den vom Verein ausgewiesenen Gewässern mit 1 Hand Angel (nur mit Einfachhaken) fischen. Bei der Fischerei mit totem Köderfisch und Kunstködern ist der Mehrfachhaken Erlaubt.
Zusatz Bestimmungen für Angler mit Gast Tages- Jahreskarten
G1. Gastangler ist das Angeln von 07.00-21.00Uhr erlaubt. Südseite Weiher 2 ist für Gast Angler Gesperrt. Nacht Angelverbot!!



